Stephan Bauer: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Nur ein „zumutbares“ Drittland und nicht ein „sicheres“ Drittland ist, auf Grund der Tatsache, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, verfassungskonform!!! Quelle: Stephan Bauer: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Nur ein „zumutbares“ Drittland und nicht ein „sicheres“ Drittland ist, auf Grund der Tatsache, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, verfassungskonform!!! Teilen mit:TweetGefällt mir Wird geladen … Ähnliche Beiträge