Stephan Bauer: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Nur ein „zumutbares“ Drittland und nicht ein „sicheres“ Drittland ist, auf Grund der Tatsache, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, verfassungskonform!!!

Quelle: Stephan Bauer: Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Nur ein „zumutbares“ Drittland und nicht ein „sicheres“ Drittland ist, auf Grund der Tatsache, daß die Würde des Menschen unantastbar ist, verfassungskonform!!!

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